ArbeitGeberRechte Betriebsrat
Unser Tagestipp für Manager
– gültig am Sonntag, den 5. September 2010 –

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Kostenlos für Sie! Der 114 Seiten umfassende Ratgeber:

„Vorausschauende Mitarbeiter- und Führungspolitik in Zeiten von Rezession und Wirtschaftskrise“

Gratis-Ratgeber: Vorausschauende Mitarbeiter- und Führungspolitik in Zeiten von Rezession und Wirtschaftskrise

Lesen Sie jetzt, wie Sie als Arbeitgeber in Krisenzeiten optimal reagieren und wie Sie sich den neuen Herausforderungen – vor allem in Bezug auf die Führung Ihrer Mitarbeiter erfolgreich stellen.
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wenn Sie „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ kostenlos testen.

Mit diesem kostenlosen PDF-Ratgeber sichern Sie sich eine hervorragende Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihr Krisenmanagement:

  • Betriebsferien – wenn eine Pause Luft verschaffen soll

  • Kurzarbeit – So nutzen Sie die gesetzlichen Neuregelungen kostensparend

  • Outsourcing – auch in Zeiten der Krise ein wichtiges Instrument

  • Änderungskündigung – Kosten runter, Arbeitnehmereinsatz rauf

  • Betriebsbedingte Kündigung –Wenn es gar nicht anders geht:
    So trennen Sie sich rechtssicher

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Nutzen Sie das neue Kurzarbeitsgeld
richtig:

Wie Sie in Ihrem Betrieb zu
flexibleren Arbeitszeiten kommen!


In wirtschaftlich schwächeren Zeiten brauchen Sie als Arbeitgeber vor allem eines: mehr Spielraum. Das hat glücklicherweise auch die Bundesregierung erkannt und am 12.11.2008 die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.

Das beschönigt im Wahlkampf die Arbeitslosenstatistik. Doch die Maßnahme ist mehr als nur ein Trick der Politiker. Sie ist vor allem das richtige Signal an die Wirtschaft. Als Arbeitgeber haben Sie dadurch deutlich mehr Handlungsspielraum und können so Kündigungen vermeiden.

Nicht vergessen: Auch hier spricht Ihr Betriebsrat ein Wörtchen mit!


   Um möglichst effizient als Arbeitgeber bei der Reduzierung der Arbeitszeit handeln zu können, sollten Sie dabei sowohl die Mitbestimmungsrechte Ihres Betriebsrats als auch deren Grenzen kennen. So können Sie immer konsequent und zielgerichtet Ihre Pläne bestmöglich umsetzen.

Wie Sie als Arbeitgeber von der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 18 Monate profitieren, wie Sie mit Ihrem Betriebsrat außerdem zu flexibleren Arbeitszeiten kommen und viele weitere wertvolle Hinweise, mit denen Sie die aktuelle Wirtschaftskrise meistern, lesen Sie im Ratgeber „Vorausschauende Mitarbeiter- und Führungspolitik in Zeiten von Rezession und Wirtschaftskrise.“

In diesem von ausgewiesenen Arbeitsrechts- und Betriebsverfassungsrechtsexperten verfassten Report erfahren Sie als Arbeitgeber
  • Wie der Staat für 18 Monate Ihre Personalkosten zahlt
  • Das sind die Voraussetzungen dafür, dass Sie Ihre Personalkosten drastisch senken
  • Warum Sie in der Krise auch an Betriebsferien denken sollten
  • Nicht immer nur kürzer: Wann Sie auch längere Arbeitszeiten anordnen können
  • Wann der Betriebsrat mitreden darf und wann nicht
  • Mit welchen Sofortmaßnahmen Sie auf die Wirtschaftskrise reagieren können
  • Was Sie längerfristig tun können, um Ihr Unternehmen gegen kommende Krisen zu wappnen
ArbeitGeberRechte Betriebsrat Testen Sie jetzt GRATIS das Praxishandbuch „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ und Sie erhalten den Krisen-Ratgeber „Vorausschauende Mitarbeiter- und Führungspolitik in Zeiten von Rezession und „Wirtschaftskrise“. Zum Gratis-Sofortdownload.



 

Chef in Ihrem Unternehmen sind Sie!

So bestimmen Sie, wann und wie lange gearbeitet wird – und Ihr Betriebsat spielt mit


Manchmal muss es eben schnell gehen: Wenn Not am Mann ist und Sie Überstunden anordnen. Oder: Ihre Teilzeitbeschäftigte möchte zukünftig Vollzeit arbeiten. Kann Ihr Betriebsrat sein Veto einlegen?

Als Chef in einem wettbewerbsorientierten Unternehmen brauchen Sie dafür einen Betriebsrat, der nicht alles abblockt.

Sondern einen Betriebsrat, der mit Ihnen kooperiert. Erfahren Sie, wie Sie selbst Ihren Betriebsrat dazu bringen!


 

Liebe Geschäftsführerin,
lieber Geschäftsführer,

v
on Jahr zu Jahr werden die Herausforderungen an Sie als Unternehmer, Chef und Arbeitgeber schwieriger und härter. Aber vor einer Herausforderung sind Sie noch nie davongelaufen!

Sie haben ganz genaue Vorstellungen, wie Sie Ihr Unternehmen fit für den globalen Wettbewerb machen!

Aber – Sie haben einen Betriebsrat!

Einen Betriebsrat, der sich immer wieder gegen jede notwendige Änderung und Anpassung stemmt. Das einzige Ziel des Betriebsrats: Besitzstandswahrung – egal, ob die in besseren Zeiten eingeräumten Leistungen heute noch bezahlt werden können.

Was tun? Stillschweigend zusehen, wie Ihr Betriebsrat (häufig von der Gewerkschaft gesteuert) das Unternehmen gegen die Wand fährt? Nein, das werden Sie definitiv nicht tun!

   
Sie werden nicht klein beigeben! Sie werden die Führung des Unternehmens nicht dem Betriebsrat überlassen! Sondern Sie werden auch künftig Ihr Unternehmen nach Ihren Vorstellungen führen!

Auch wenn Sie jetzt noch skeptisch sind, die Zustimmung Ihres Betriebsrats für Ihre Vorhaben zu kriegen – ich sage Ihnen, es ist möglich! Sie müssen dazu nur Ihre Taktik im Umgang mit Ihrem Betriebsrat ändern.

Wechseln Sie von offener und emotional geführter Konfrontation auf ein geschmeidiges Aufeinanderzugehen!

Vermitteln Sie Ihrem Betriebsrat, dass Sie seine Wünsche durchaus nachvollziehen können – allerdings sind Ihnen die Hände gebunden, denn das Gesetz verlangt eine andere (nämlich Ihre) Vorgehensweise. Damit nehmen Sie sich aus der Schusslinie und lenken den Unwillen des Betriebsrats auf den Gesetzgeber.

Jeder Unternehmer, den ich kenne und der diese Taktik anwendet, hat Erfolg im Umgang mit seinem Betriebsrat! Der Erfolg beruht auf 3 Pfeilern:

  1. Einer wissensmäßigen Überlegenheit gegenüber Ihrem Betriebsrat.

  2. Einem Wissensvorsprung, der Ihnen in jedem Gespräch und jeder Auseinandersetzung hilft, die Oberhand zu gewinnen und zu behalten.

  3. Der Kenntnis juristischer Details und Gerichtsurteile, die selbst gewerkschaftlich geschulte Betriebsratsmitglieder verblüfft.

Um diese Taktik anzuwenden, müssen Sie nur noch die Antwort auf die Frage finden:

Wie verschaffe ich mir einen Wissensvorsprung gegenüber meinem Betriebsrat?

Die Antwort: Indem Sie sich einen profunden Ratgeber zulegen, den Sie jederzeit – an
7 Tagen in der Woche, 24 Stunden am Tag – um Rat fragen können. Diesen Ratgeber gibt es.

ArbeitGeberRechte Betriebsrat ist das Nachschlagewerk für Chefs, Unternehmer und Arbeitgeber.

Dort finden Sie auf jede nur denkbare Frage die richtige Antwort, eine erfolgreiche Empfehlung. Es vermittelt Ihnen Kenntnisse im Arbeitsrecht auf hohem professionellem Niveau!

Damit können Sie sich für jedes Gespräch mit Ihrem Betriebsrat optimal vorbereiten. Ein kurzes Nachschlagen im Stichwortverzeichnis, ein kurzes Lesen der entsprechenden Stellen und schon sind Sie gewappnet.

„ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ hilft Ihnen, im direkten Gespräch mit Ihrem Betriebsrat die Oberhand zu gewinnen.
   
„ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ sagt Ihnen, welche Urteile Ihren Standpunkt bestätigen.


Zum Beispiel beim Thema „Kündigung“, bisher eine Domäne des Betriebsrats und der Gewerkschaften. Mit „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ an Ihrer Seite ändert sich das. Denn von jetzt an können Sie Ihrem Betriebsrat beweisen, wann und warum Ihre Forderung nach einer Kündigung rechtens ist! Das garantiert Ihnen nicht nur die Zustimmung des Betriebsrats. Sie vermeiden damit auch Zeit fressende und teure Gefechte vor Gericht.

„ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ hilft Ihnen auch in der rhetorischen Auseinandersetzung. So versuchen Betriebsräte gerne, den Unternehmer gleich zu Beginn eines Gesprächs mit vagen „Tatsachenbehauptungen“ einzuschüchtern.

Vielleicht hat das in der Vergangenheit auch bei Ihnen funktioniert. In Zukunft wird es nicht mehr funktionieren. Denn in Zukunft kontern Sie eiskalt mit einem Hinweis auf die Rechtsprechung oder ein Urteil.

Leserstimmen zu „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ (Auszüge):

„Ab und zu habe ich das Gefühl, dass die vom Betriebsrat erst mal aus Prinzip alles ablehnen. Dann muss man sich in mühevoller Kleinarbeit die Zustimmung erkaufen. In solchen Fällen konnte ich aus Ihrem Betriebsrats-Handbuch schon eine Menge Tipps herauszuiehen. Weiter so!“

„Wir arbeiten mit dem Handbuch eigentlich schon seit Jahren. Vor jedem wichtigen Gespräch, das ansteht, informiere ich mich zuerst. Das geht schnell und man hat da einfach einen ganz anderen Stand beim Betriebsrat, weil die wissen, dass man sich mindestens genauso gut auskennt.“

„Wir haben da so ein kleines, agressives Grüppchen im Betriebsrat: 2 Leute, die oft vergessen, dass sie die allgemeinen Interessen vertreten sollen und nicht nur die vom Betriebsrat. „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ ist ein gutes Hilfmittel, um meine Rechte gegenüber dem Betriebsrat durchzusetzen.“

„Ich habe die kostenlose Fachberatung  schon zweimal genutzt und mir wurde immer schnell  geholfen.“

„Warum soll nur der Betriebsrat immer top-informiert sein? Das Handbuch beziehen wir schon seit 5 Jahren und sind sehr zufrieden.“

Für Ihren Betriebsrat kommen damit
schlechte Zeiten!

Was soll er tun, wenn die bisher übliche Vorgehensweise der Einschüchterung nicht mehr funktioniert, der Betriebsrat aber sein Gesicht bei den Kollegen nicht verlieren will?

Dann bleibt Ihrem Betriebsrat eigentlich nur noch eines: mit Ihnen kooperieren!

Und die gemeinsam verabschiedete Lösung als Ergebnis verkaufen, das den Interessen der Arbeitnehmer am besten gerecht wird.

Wann steht das nächstes Gespräch mit Ihrem Betriebsrat an? Nächste Woche?
In 3 Wochen? Wann immer der Termin ist, beginnen Sie, sich Ihren Wissensvorteil zu sichern, noch heute!

Überzeugen Sie sich selbst, wie Ihr Wissensvorsprung mit Hilfe von „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ von Tag zu Tag wächst.

Jetzt kann kommen, was will. Sie sind gewappnet, Sie wissen Bescheid. Und wissen in jeder Situation, was zu tun ist. Selbst dann, wenn Ihr Anwalt nicht erreichbar ist (weil er zum Beispiel gerade bei Gericht ist).

Schon beim ersten Durchblättern werden Sie feststellen, dass Sie auch als Nicht-Jurist sofort verstehen, was gemeint ist. Das gibt Ihnen nicht nur die notwendige Sicherheit und ein felsenfestes Standing. Es hilft Ihnen auch, die Zeit für die Vorbereitung auf ein
schwieriges Gespräch mit Ihrem Betriebsrat kurz zu halten.

Ein ganz neues Betätigungsfeld für den Betriebsrat – mit weitreichenderen Konsequenzen, als Sie vielleicht vermutet hätten – hat beispielsweise das

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


geschaffen. Obwohl das Gesetz in diesen Tagen seinen dritten „Geburtstag“ feiert und schon viel darüber geschrieben wurde, ist mir unverständlich, wie viele Arbeitgeber immer noch die gleichen – leicht vermeidbaren! – Fehler machen.

Das AGG wirkt sich direkt und indirekt auf die betriebliche Mitbestimmung aus. Konkret heißt das, dass die Rechte Ihres Betriebsrats gestärkt werden.

Als Arbeitgeber müssen Sie deshalb genau wissen, welche neuen Rechte Ihrem Betriebsrat eingeräumt wurden und wie Sie hier optimal handeln können. Denn Ihr Betriebsrat hat sich schon lange und ausgiebig (auf Ihre Kosten!) AGG-kundig gemacht.

Angenommen, Sie haben es bis heute nicht geschafft, Ihre Mitarbeiter über das AGG zu informieren oder gar eine Schulung hierzu durchzuführen. Eine Beschwerdestelle haben Sie bis jetzt ebenfalls nicht eingerichtet, weil Sie das nicht für nötig halten.

Das kann für Sie teuer werden! Denn Ihr Betriebsrat hat die Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Er kann deshalb die Information der Mitarbeiter sowie die Einrichtung einer Beschwerdestelle einfordern.

Falls Sie seine Aufforderung mehrfach ignorieren, droht Ihnen hier sogar eine Klage – auf Ihre Kosten!

Besondere Vorsicht gilt bei so genannten mittelbaren Diskriminierungen. Solch eine mittelbare Diskriminierung liegt bereits dann vor, wenn Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die zunächst neutral erscheinen, Personen wegen eines gesetzlichen Verbotsmerkmals gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können.

Denn das AGG gilt nicht nur für die Zukunft. Auch in der Vergangenheit geschaffene Tatbestände müssen sich am neuen AGG messen lassen. Deshalb sollten Sie Ihre bestehenden Betriebsvereinbarungen spätestens jetzt überprüfen. Und ganz wichtig: Prüfen Sie die Vereinbarungen, bevor es Ihr Betriebsrat tut.

Natürlich gibt es zu diesem brisanten Thema noch viel zu sagen – und für Sie als Arbeitgeber zu beachten. Und darum liefert Ihnen „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ umfassende Hintergrundinformationen und Praxistipps, damit das AGG nicht zur bösen Falle für Sie wird. Sondern dass Sie auch hier dem Betriebsrat – wie auch sonst – wieder einen Schritt voraus sind! Natürlich immer mit Hinweis auf die gesetzliche Lage! Das ist entscheidend! Das Gute bei dieser Vorgehensweise:

Der Betriebsrat bewahrt sein Gesicht.

Das ist ganz, ganz wichtig! Achten Sie deshalb immer darauf, dass Ihr Betriebsrat trotz Kooperation mit Ihnen nicht als Verlierer, sondern als Gewinner dasteht! Als ein Betriebsrat, der immer die Interessen der Mitarbeiter im Auge hat, gleichwohl aber das Gesetz respektiert.

Sie werden sehen: Es gibt keine bessere Methode, Ihren Betriebsrat schnell und nachhaltig dazu zu bringen, seine Blockadehaltung aufzugeben und konstruktiv mitzuarbeiten.

Noch ein Beispiel?

Eine bei Betriebsräten beliebte Vorgehensweise ist, Sie, den Arbeitgeber, in die Falle „Formfehler“ zu locken.

Betriebsräte wissen ganz genau, dass Sie als Arbeitgeber und Unternehmer jedes Gespräch mit dem Betriebsrat so kurz wie möglich halten wollen und sich deshalb ungern mit Kleinigkeiten oder Verfahrensfragen aufhalten. Die Folge:

Unwirksamkeit wegen Formfehler!

Nun muss das Thema noch einmal neu aufgerollt werden. Und plötzlich ist der Betriebsrat gar nicht mehr so kooperativ. Sondern legt plötzlich neue Forderungen auf den Tisch. Was tun viele Unternehmer in dieser Situation? Sie sagen Ja, nur damit das leidige Thema endlich vom Tisch ist. Und damit hat der Betriebsrat gewonnen. Auf voller Linie!

Auch das wird Ihnen nicht mehr passieren. Denn bevor die nächste Betriebsratsanhörung stattfindet, machen Sie sich mit Hilfe Ihres Ratgebers „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ schlau. Sie schlagen das Kapitel A39 auf: „Betriebsratsanhörung bei einer Kündigung: So machen Sie als Arbeitgeber gegenüber Ihrem Betriebsrat alles richtig.“

Im Einzelnen erfahren Sie zum Beispiel,

dass ein Einverständnis eines Gekündigten die Anhörung des Betriebsrats nicht überflüssig macht,
dass das Ergebnis der Anhörung schriftlich protokolliert werden muss,
dass Sie als Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, bei der Kündigung eines Mitarbeiters dessen Fehlverhalten zu beweisen,
dass eine Fristüberschreitung reicht, eine Kündigung unwirksam zu machen (selbst wenn der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat).

Ihr Anwalt weiß das natürlich alles. Nur Ihr Anwalt ist nicht ständig an Ihrer Seite. Und ein Formfehler ist schnell passiert. Davor bewahrt Sie „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“. Einmal das entsprechende Kapitel lesen und wissen, in welche Falle Sie nicht laufen dürfen!

„ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ hilft Ihnen somit nicht nur, sich immer rechtssicher zu verhalten (und sich damit unangreifbar zu machen). „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ liefert Ihnen außerdem ganz handfesten Support für alle arbeitsrechtlichen Fragen durch zahlreiche

Checklisten
Musterformulierungen
Musterschreiben
Betriebsvereinbarungen – fix und fertig für Sie vorformuliert

Diese garantieren Ihnen nicht nur volle Rechtssicherheit (jede einzelne Formulierung wurde mehrfach von Fachanwälten für Arbeitsrecht überprüft). Dieses Support-System hilft Ihnen auch, Zeit zu sparen – viel Zeit.

Wenn Arbeitsrecht nicht zu Ihrer Kernkompetenz gehört, schleichen sich leicht Fehler ein, auf die Ihr Betriebsrat nur wartet. Selbst wenn Ihnen nur ein einziger Fehler, vielleicht sogar nur ein Formfehler, unterläuft, reicht das, dass der Betriebsrat Ihre Entscheidungen rechtswirksam aushebeln kann.

Seien Sie konsequent! Gönnen Sie Ihrem Betriebsrat diesen Triumph nicht!

Demonstrieren Sie ihm stattdessen Ihre neu erworbene Wissensüberlegenheit! Und zwingen Sie ihn damit – ganz auf die sanfte, aber wirksamste Methode –, sich der Rechtslage zu beugen und fortan konstruktiv mitzuarbeiten, wenn es um den Fortbestand Ihres Unternehmens und das Wohl und die Zukunft Ihrer Mitarbeiter geht.

Setzen Sie ab sofort auf Wissensvorsprung durch „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“. Es gibt keine Methode, die schneller, besser und nachhaltiger wirkt.




GRATIS! Sie werden es nicht bereuen. Garantiert!

Testen Sie jetzt GRATIS das Praxishandbuch „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ und Sie erhalten den Krisen-Ratgeber: „Vorausschauende Mitarbeiter- und Führungspolitik in Zeiten von Rezession und Wirtschaftskrise“ zum Sofort-Download.

Mit den besten Grüßen

Thomas Müller
Herausgeber „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“

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Bin ich nicht überzeugt, kann ich innerhalb 4 Wochen nach Erhalt das Handbuch jederzeit wieder zurückschicken. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an ArbeitGeberRechte Betriebsrat, Theodor-Heuss-Str.2-4, 53095 Bonn.

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