Um
diese Taktik anzuwenden, müssen Sie nur noch die Antwort auf die
Frage finden:
Wie
verschaffe ich mir einen Wissensvorsprung gegenüber meinem Betriebsrat?
Die
Antwort: Indem Sie sich einen profunden Ratgeber zulegen, den Sie jederzeit – an
7 Tagen in der Woche, 24 Stunden am Tag – um Rat fragen können. Diesen Ratgeber gibt es.
ArbeitGeberRechte Betriebsrat
ist das Nachschlagewerk für Chefs, Unternehmer und Arbeitgeber.
Dort
finden Sie auf jede nur denkbare Frage die richtige Antwort, eine erfolgreiche
Empfehlung. Es vermittelt Ihnen Kenntnisse im Arbeitsrecht auf hohem
professionellem Niveau!
Damit
können Sie sich für jedes Gespräch mit Ihrem Betriebsrat
optimal vorbereiten. Ein kurzes Nachschlagen im Stichwortverzeichnis,
ein kurzes Lesen der entsprechenden Stellen und schon sind Sie gewappnet.
Zum
Beispiel beim Thema „Kündigung“, bisher eine
Domäne des Betriebsrats und der Gewerkschaften. Mit „ArbeitGeberRechte
Betriebsrat“ an Ihrer Seite ändert sich das. Denn von jetzt
an können Sie Ihrem Betriebsrat beweisen, wann und warum
Ihre Forderung nach einer Kündigung rechtens ist! Das garantiert
Ihnen nicht nur die Zustimmung des Betriebsrats. Sie vermeiden damit
auch Zeit fressende und teure Gefechte vor Gericht.
„ArbeitGeberRechte
Betriebsrat“ hilft Ihnen auch in der rhetorischen Auseinandersetzung.
So versuchen Betriebsräte gerne, den Unternehmer gleich zu Beginn
eines Gesprächs mit vagen „Tatsachenbehauptungen“ einzuschüchtern.
Vielleicht
hat das in der Vergangenheit auch bei Ihnen funktioniert. In Zukunft
wird es nicht mehr funktionieren. Denn in Zukunft kontern Sie eiskalt
mit einem Hinweis auf die Rechtsprechung oder ein Urteil. |
Leserstimmen zu „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ (Auszüge):
„Ab
und zu habe ich das Gefühl, dass die vom Betriebsrat erst mal aus
Prinzip alles ablehnen. Dann muss man sich in mühevoller Kleinarbeit
die Zustimmung erkaufen. In solchen Fällen konnte ich aus Ihrem
Betriebsrats-Handbuch schon eine Menge Tipps herauszuiehen. Weiter so!“
„Wir
arbeiten mit dem Handbuch eigentlich schon seit Jahren. Vor jedem
wichtigen Gespräch, das ansteht, informiere ich mich zuerst. Das geht
schnell und man hat da einfach einen ganz anderen Stand beim
Betriebsrat, weil die wissen, dass man sich mindestens genauso gut
auskennt.“
„Wir
haben da so ein kleines, agressives Grüppchen im Betriebsrat: 2 Leute,
die oft vergessen, dass sie die allgemeinen Interessen vertreten sollen
und nicht nur die vom Betriebsrat. „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“ ist
ein gutes Hilfmittel, um meine Rechte gegenüber dem Betriebsrat
durchzusetzen.“
„Ich habe die kostenlose Fachberatung schon zweimal genutzt und mir wurde immer schnell geholfen.“
„Warum
soll nur der Betriebsrat immer top-informiert sein? Das Handbuch
beziehen wir schon seit 5 Jahren und sind sehr zufrieden.“
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Für
Ihren Betriebsrat kommen damit
schlechte Zeiten!
Was
soll er tun, wenn die bisher übliche Vorgehensweise der Einschüchterung
nicht mehr funktioniert, der Betriebsrat aber sein Gesicht bei den Kollegen
nicht verlieren will?
Dann
bleibt Ihrem Betriebsrat eigentlich nur noch eines: mit Ihnen kooperieren!
Und
die gemeinsam verabschiedete Lösung als Ergebnis verkaufen, das
den Interessen der Arbeitnehmer am besten gerecht wird.
Wann
steht das nächstes Gespräch mit Ihrem Betriebsrat an? Nächste
Woche?
In 3 Wochen? Wann immer der Termin ist, beginnen Sie, sich Ihren Wissensvorteil
zu sichern, noch heute!
Überzeugen
Sie sich selbst, wie Ihr Wissensvorsprung mit Hilfe von „ArbeitGeberRechte
Betriebsrat“ von Tag zu Tag wächst.
Jetzt
kann kommen, was will. Sie sind gewappnet, Sie wissen Bescheid. Und
wissen in jeder Situation, was zu tun ist. Selbst dann, wenn Ihr Anwalt
nicht erreichbar ist (weil er zum Beispiel gerade bei Gericht ist).
Schon
beim ersten Durchblättern werden Sie feststellen, dass Sie auch
als Nicht-Jurist sofort verstehen, was gemeint ist. Das gibt Ihnen nicht
nur die notwendige Sicherheit und ein felsenfestes Standing. Es hilft
Ihnen auch, die Zeit für die Vorbereitung auf ein
schwieriges Gespräch mit Ihrem Betriebsrat kurz zu halten.
Ein
ganz neues Betätigungsfeld für den Betriebsrat – mit weitreichenderen
Konsequenzen, als Sie vielleicht vermutet hätten – hat beispielsweise
das
Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
geschaffen.
Obwohl das Gesetz in diesen Tagen seinen dritten „Geburtstag“
feiert und schon viel darüber geschrieben wurde, ist mir
unverständlich, wie viele Arbeitgeber immer noch die gleichen – leicht
vermeidbaren! – Fehler machen.
Das AGG wirkt
sich direkt und indirekt auf die betriebliche Mitbestimmung
aus. Konkret heißt das, dass die Rechte Ihres Betriebsrats gestärkt
werden. |
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Als
Arbeitgeber müssen Sie deshalb genau wissen, welche neuen Rechte
Ihrem Betriebsrat eingeräumt wurden und wie Sie hier optimal handeln
können. Denn Ihr Betriebsrat hat sich schon lange und ausgiebig (auf Ihre Kosten!) AGG-kundig
gemacht.
Angenommen,
Sie haben es bis heute nicht geschafft, Ihre Mitarbeiter über das AGG
zu informieren oder gar eine Schulung hierzu durchzuführen. Eine
Beschwerdestelle haben Sie bis jetzt ebenfalls nicht eingerichtet, weil
Sie das nicht für nötig halten.
Das
kann für Sie teuer werden! Denn Ihr Betriebsrat hat die Aufgabe,
die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Er kann deshalb die Information
der Mitarbeiter sowie die Einrichtung einer Beschwerdestelle einfordern.
Falls
Sie seine Aufforderung mehrfach ignorieren, droht Ihnen hier sogar
eine Klage – auf Ihre Kosten!
Besondere
Vorsicht gilt bei so genannten mittelbaren Diskriminierungen.
Solch eine mittelbare Diskriminierung liegt bereits dann vor, wenn Vorschriften,
Kriterien oder Verfahren, die zunächst neutral erscheinen, Personen
wegen eines gesetzlichen Verbotsmerkmals gegenüber anderen Personen
in besonderer Weise benachteiligen können.
Denn
das AGG gilt nicht nur für die Zukunft. Auch in der Vergangenheit
geschaffene Tatbestände müssen sich am neuen AGG messen lassen.
Deshalb sollten Sie Ihre bestehenden Betriebsvereinbarungen spätestens jetzt überprüfen. Und ganz wichtig: Prüfen
Sie die Vereinbarungen, bevor es Ihr Betriebsrat tut.
Natürlich
gibt es zu diesem brisanten Thema noch viel zu sagen – und für
Sie als Arbeitgeber zu beachten. Und darum liefert Ihnen „ArbeitGeberRechte
Betriebsrat“ umfassende Hintergrundinformationen und Praxistipps,
damit das AGG nicht zur bösen Falle für Sie wird. Sondern
dass Sie auch hier dem Betriebsrat – wie auch sonst – wieder einen Schritt
voraus sind! Natürlich immer mit Hinweis auf die gesetzliche Lage!
Das ist entscheidend! Das Gute bei dieser Vorgehensweise:
Der
Betriebsrat bewahrt sein Gesicht.
Das
ist ganz, ganz wichtig! Achten Sie deshalb immer darauf, dass Ihr Betriebsrat
trotz Kooperation mit Ihnen nicht als Verlierer, sondern als Gewinner
dasteht! Als ein Betriebsrat, der immer die Interessen der Mitarbeiter
im Auge hat, gleichwohl aber das Gesetz respektiert.
Sie
werden sehen: Es gibt keine bessere Methode, Ihren Betriebsrat schnell
und nachhaltig dazu zu bringen, seine Blockadehaltung aufzugeben und
konstruktiv mitzuarbeiten.
Noch
ein Beispiel?
Eine
bei Betriebsräten beliebte Vorgehensweise ist, Sie, den Arbeitgeber,
in die Falle „Formfehler“ zu locken.
Betriebsräte
wissen ganz genau, dass Sie als Arbeitgeber und Unternehmer jedes Gespräch
mit dem Betriebsrat so kurz wie möglich halten wollen und sich
deshalb ungern mit Kleinigkeiten oder Verfahrensfragen aufhalten. Die
Folge:
Unwirksamkeit
wegen Formfehler!
Nun
muss das Thema noch einmal neu aufgerollt werden. Und plötzlich
ist der Betriebsrat gar nicht mehr so kooperativ. Sondern legt plötzlich
neue Forderungen auf den Tisch. Was tun viele Unternehmer in dieser
Situation? Sie sagen Ja, nur damit das leidige Thema endlich vom Tisch
ist. Und damit hat der Betriebsrat gewonnen. Auf voller Linie!
Auch
das wird Ihnen nicht mehr passieren. Denn bevor die nächste Betriebsratsanhörung
stattfindet, machen Sie sich mit Hilfe Ihres Ratgebers „ArbeitGeberRechte
Betriebsrat“ schlau. Sie schlagen das Kapitel A39 auf: „Betriebsratsanhörung bei einer Kündigung: So machen Sie als Arbeitgeber gegenüber Ihrem Betriebsrat alles richtig.“
Im
Einzelnen erfahren Sie zum Beispiel,
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dass
ein Einverständnis eines Gekündigten die Anhörung
des Betriebsrats nicht überflüssig macht, |
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dass
das Ergebnis der Anhörung schriftlich protokolliert werden muss, |
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dass
Sie als Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, bei der Kündigung
eines Mitarbeiters dessen Fehlverhalten zu beweisen, |
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dass
eine Fristüberschreitung reicht, eine Kündigung
unwirksam zu machen (selbst wenn der Betriebsrat der Kündigung
zugestimmt hat). |
Ihr
Anwalt weiß das natürlich alles. Nur Ihr Anwalt ist nicht
ständig an Ihrer Seite. Und ein Formfehler ist schnell passiert.
Davor bewahrt Sie „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“.
Einmal das entsprechende Kapitel lesen und wissen, in welche Falle Sie
nicht laufen dürfen!
„ArbeitGeberRechte
Betriebsrat“ hilft Ihnen somit nicht nur, sich immer rechtssicher
zu verhalten (und sich damit unangreifbar zu machen). „ArbeitGeberRechte
Betriebsrat“ liefert Ihnen außerdem ganz handfesten Support
für alle arbeitsrechtlichen Fragen durch zahlreiche
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Checklisten |
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Musterformulierungen |
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Musterschreiben |
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Betriebsvereinbarungen – fix und fertig für Sie vorformuliert |
Diese
garantieren Ihnen nicht nur volle Rechtssicherheit (jede einzelne Formulierung
wurde mehrfach von Fachanwälten für Arbeitsrecht überprüft).
Dieses Support-System hilft Ihnen auch, Zeit zu sparen – viel Zeit.
Wenn
Arbeitsrecht nicht zu Ihrer Kernkompetenz gehört, schleichen sich
leicht Fehler ein, auf die Ihr Betriebsrat nur wartet. Selbst wenn Ihnen
nur ein einziger Fehler, vielleicht sogar nur ein Formfehler, unterläuft,
reicht das, dass der Betriebsrat Ihre Entscheidungen rechtswirksam aushebeln
kann.
Seien
Sie konsequent! Gönnen Sie Ihrem Betriebsrat diesen Triumph nicht!
Mit
den besten Grüßen

Thomas Müller
Herausgeber „ArbeitGeberRechte Betriebsrat“
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